Die EU-Renaturierungsverordnung im Kontext von Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung

Tobias Maroschek

Die fortschreitende Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung zählen in Europa und Österreich zu den zentralen Herausforderungen, die mit erheblichen negativen Auswirkungen auf Biodiversität, Bodenfunktionen, Klimawandelanpassung und Ernährungssicherheit verbunden sind. Trotz politischer Zielsetzungen auf EU- und internationaler Ebene zur Reduktion des Flächenverbrauchs und zur Wiederherstellung von Ökosystemen – insbesondere im Rahmen des Green Deal und der Biodiversitätsstrategie 2030 – bleiben die angestrebten Ziele bislang oft unerreicht. Die neue EU-Renaturierungsverordnung (Nature Restoration Law) soll als verbindliches Instrument dienen, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken und konkrete Wiederherstellungsziele für verschiedene Ökosysteme, einschließlich Böden, festzulegen.

Diese Diplomarbeit setzt sich kritisch mit der EU-Renaturierungsverordnung im Kontext von Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung auseinander. Sie untersucht, inwieweit die Verordnung als wirksames Instrument für einen nachhaltigeren Umgang mit der Ressource Boden in den EU-Mitgliedstaaten dienen kann. Dabei werden auch mögliche Lenkungsinstrumente – wie etwa handelbare Flächenzertifikate – zur Erreichung der Bodenschutzziele diskutiert. Die Arbeit beleuchtet sowohl die Potenziale der Verordnung zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme als auch ihren Beitrag zur Erreichung übergeordneter Bodenschutz- und Biodiversitätsziele. Der Bezug zum Bestand zeigt sich darin, dass die Wieder- und Weiternutzung bestehender Infrastrukturen und Gebäude ein zentraler Bestandteil von Strategien zum Schutz von Böden vor Bodenversiegelung sein kann bzw. sollte.

Alle hier hochgeladenen Inhalte sind das eigene Werk der Absolventin oder des Absolventen.




Studiengang
Raumplanung und Raumordnung
Betreuer*in
Univ.Prof. Mag.rer.soc.oec. Dr.rer.soc.oec. Michael Getzner PhD
Institut für Raumplanung
Forschungsbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik
Abschluss
01/2025